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Vorschrift Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz

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  • Vom 25. Juni 1992, GVBl. LSA S. 580, zuletzt geändert am 16. März 2011, GVBl. LSA S. 492

  • Vom 25. Juni 1992, GVBl. LSA S. 580, zuletzt geändert am 16. Dezember 2009, GVBl. LSA S. 708

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Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Abwasserabgabengesetz (AG AbwAG)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt

Vom 25. Juni 1992, GVBl. LSA S. 580, zuletzt geändert am 21. März 2013, GVBl. LSA S. 116

Hinweis der Redaktion:

Bitte beachten Sie die besonderen Bestimmungen zum Inkrafttreten der Änderung im Änderungstext.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.464639

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Erster Teil
Zuständigkeiten

§ 1 Zuständige Behörde

Zweiter Teil
Bewertungsgrundlagen

§ 2 Minderung der Schadeinheiten bei Nachklärteichen (zu § 3 Abs. 3 AbwAG)

§ 3 Vorbelastung (zu § 4 Abs. 3 AbwAG)

Dritter Teil
Ermittlung der Schädlichkeit

§ 4 Abgabe für Niederschlagswasser (zu § 7 AbwAG)

§ 5 Abgabe für Kleineinleitung (zu § 8 AbwAG)

Vierter Teil
Abgabepflicht

§ 6 Abgabepflicht für Dritte (zu § 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 AbwAG)

§ 7 Abwälzbarkeit (zu § 9 Abs. 2 Satz 3 AbwAG)

§ 8 Verrechnung (zu § 10 Abs. 3 und 4 AbwAG)

Fünfter Teil
Festsetzung und Erhebung der Abgabe

§ 9 Erfassung der Abgabepflichtigen, Erklärungsfrist (zu § 11 AbwAG)

§ 10 Festsetzen der Abgabe, Fälligkeit

§ 11 Verfahren

§ 11a Billigkeitsmaßnahmen

Sechster Teil
Abgabegläubiger, Verwendung der Abgabe

§ 12 Abgabegläubiger und Verwendung

§ 13 Verwaltungsaufwand

Siebenter Teil
Schlussvorschriften

§ 14 Ordnungswidrigkeiten

§ 15 Übergangsvorschrift

§ 16 Inkrafttreten

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